Neuigkeiten zum Schuljahresende / Neubeginn im September

Liebe Eltern,

nachdem das Kultusministerium das Konzept zum Start in das Schuljahr 2020/21 veröffentlicht hat, möchten wir Sie über die wichtigsten Abläufe im laufenden Schuljahr und den Beginn des neuen Schuljahrs informieren.

Ablauf restliches Schuljahr

Die Stundenpläne für die restlichen zwei ganzen Schulwochen wurden auf Moodle und WebUntis hochgeladen. Die Klassen, die zuhause bleiben, erhalten weiterhin Fernunterricht. Leider kam es in diesem Zusammenhang vereinzelt zu Störungen bei Videokonferenzen. Bitte beachten Sie, dass auch der Fernunterricht wie normaler Unterricht im Klassenzimmer einen geschützten, nicht öffentlichen Raum darstellt. Das heißt, die Anwesenheit von Geschwistern, Freunden aber auch Eltern bei Online-Konferenzen oder die Weitergabe von Zugangsdaten ist nicht gestattet.

Am 22. und 23. Juli finden die mündlichen Abiturprüfungen statt. Der Präsenzunterricht für die J1 wird deshalb am 22.07.2020 ganztägig entfallen und auch bei anderen Klassen kann es zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen oder Verlegungen kommen.

Die letzte Schulwoche dient der Zeugnisausgabe und der Verabschiedung durch die Klassenlehrkräfte. Das heißt, jede Klasse kommt mindestens noch einmal an die Schule. Wir haben dafür jeweils zwei Räume vorgesehen. Die Klassenlehrkraft und die Stellvertretung betreuen die Klasse in dieser Doppelstunde. Die J1 hat noch teilweise Unterricht nach Plan. Beachten Sie bitte den gesonderten Plan in Moodle.

Wir unterstützen die Nutzung der „Corona-Warn-App“ der Bundesregierung. Ihre Kinder können während des Unterrichts das Smartphone lautlos gestellt in der Schultasche deponieren.

Der Büchertausch findet erst zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/21 statt, um den Schülern zu ermöglichen, in den Ferien Unterrichtsinhalte selbstständig nachzuarbeiten.

Lernbrücken in den Sommerferien

Aus den Pressemitteilungen des Kultusministeriums konnten Sie entnehmen, dass das in den letzten zwei Wochen der Sommerferien das Lern- und Förderprogramm „Lernbrücken“ angeboten werden soll. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, Unterrichtsstoff nachzuholen und somit besser vorbereitet und motiviert in das nächste Schuljahr zu starten. Es geht dabei um die Hauptfächer Mathematik, Deutsch und ggf. die Fremdsprachen. Das Programm richtet sich an die Kinder bis Klasse 10, die schon vor der Schulschließung erkennbare Defizite hatten, während des Fernunterrichts schwer erreichbar waren, die im jetzigen Präsenzunterricht große Wissenslücken zeigen oder bei denen im nächsten Schuljahr die Versetzung gefährdet sein könnte.

Die Empfehlung zur Teilnahme am Förderprogramm wird von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer den Eltern der jeweiligen Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Sie erhalten dann ein entsprechendes Schreiben mit der Bitte um Rücklauf.

Wahl des Urlaubsziels

Bitte achten Sie bei der Wahl Ihres Urlaubsziels darauf, dass es nach wie vor eine 14-tägige Quarantäne für Rückreisende aus Risikogebieten gibt. Zu den Risikogebieten zählen aktuell beispielsweise Schweden, Serbien, die Türkei und die USA. Das würde bedeuten, dass Schülerinnen und Schüler, die am letzten Ferienwochenende aus einem der Risikogebiete zurückkehren, für die folgenden zwei Wochen nicht an die Schule kommen dürften.

Ihre Kinder würden dadurch eine äußerst wichtige Phase zu Beginn des kommenden Schuljahres versäumen. Sie finden die Liste, wenn Sie die Seite https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de aufrufen und „Risikogebiete“ als Suchbegriff eingeben. Bei einem Urlaub in Risikogebieten besteht die Möglichkeit auf einen molekularbioloschen Test,um die Quarantäne zu vermeiden. Dies kann man hier in Deutschland oder am Flughafen des Urlaubslandes (falls das Angebot besteht) in Anspruch nehmen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

Start ins neue Schuljahr 2020/21

Für den Wiederbeginn des Unterrichts im September arbeitet zurzeit das gesamte Kollegium daran, auf die denkbaren Szenarien angemessen reagieren zu können.

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, findet der Unterricht wieder im vollen Umfang an der Schule statt, ausgenommen der Unterricht der Lehrkräfte, die der Risikogruppe angehören. Das Abstandsgebot entfällt, wobei auf eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung zu achten ist. Die anderen hygienischen Vorgaben, wie die Masken auf den Fluren, bleiben erhalten.

Bei der Klassenübergabe findet ein fachspezifischer Austausch statt, um auf Lücken und Defizite in angemessener Weise reagieren zu können.

Fernunterricht findet dann statt, wenn es zur erneuten ganzen oder teilweisen Schulschließung kommt. Wir werden weiterhin auf die Lernplattform „Moodle“ setzen und den Unterricht möglichst nach dem bestehenden Stundenplan abbilden, was Struktur und Planbarkeit verbessert.

Grundsätzlich sollen im neuen Schuljahr auch die im Fernunterricht erbrachten Leistungen in die Notenbildung miteinbezogen werden.

Insofern ist es sicherlich sinnvoll, über die Sommerferien die eigene PC-Ausstattung zu überprüfen und ggf. nachzurüsten (z. B. mit einem Headset für Online-Konferenzen). Das Land stellt zusätzliche Endgeräte zur Verfügung, die Modalitäten werden zurzeit vom Schulträger, sprich: der Stadt Stuttgart, erarbeitet. Wir hoffen, dass auch wir am WiGGY davon profitieren werden.

Verschiebung der Abiturtermine 2021

Die Haupttermine der schriftlichen Abiturprüfungen verschieben sich um zwei Wochen auf den Zeitraum vom 4. Mai bis zum 21. Mai 2021. Das Gleiche gilt für den Zeitraum der mündlichen Prüfungen, die ab dem 12. Juli 2021 stattfinden können.

Freiwillige Wiederholung

Wie Sie bereits wissen, werden in den Klassen 5 bis 10 alle Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Klasse freiwillig zu wiederholen. Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des Schuljahres 2020/21 die Klasse, aus der sie nach der Corona-Verordnung versetzt wurden, freiwillig wiederholen, gelten nicht als nichtversetzte Schüler in der Wiederholung.

Sollten Schülerinnen und Schüler also in der Wiederholung im Schuljahr 2020/21 im Juli 2021 nicht versetzt werden, gilt die Versetzung aus dem Vorjahr 19/20 fort und sie können in die nächsthöhere Klasse aufrücken. Oder sie dürften sogar die Klasse des laufenden Jahrgangs ein drittes Mal besuchen (oder ein zweites Mal wiederholen).

Die vorgenannten Optionen gelten aber nur, wenn die freiwillige Wiederholung von den Erziehungsberechtigten spätestens zu Beginn des Schuljahres 2020/21 (d. h. bis zum 25.09.2021) erklärt wurde. Besser ist es aus organisatorischen und Klassenzuteilungsgründen aber, die freiwillige Wiederholung bis zum Ende dieses Schuljahres den Klassenlehrkräften anzukündigen.

Über weitergehende Fragen zur Wiederholung (z. B. in der Kursstufe), informieren wir Sie gerne.

Besetzung der Schulleitungsstelle

Nachdem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, beginnt das mehrstufige Besetzungsverfahren im neuen Schuljahr. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate, deshalb rechnen wir mit einer Entscheidung erst in der zweiten Hälfte des kommenden Schuljahres.

Nachweis über erfolgte Masern-Impfung

Wir bitten Sie bereits heute, Ihrem Kind / Ihren Kindern am ersten Schultag im neuen Schuljahr (14.09.2020) den Nachweis über erfolgte Masern-Schutzimpfungen (Impfpass) mitzugeben. Die Klassenlehrkräfte werden den Nachweis dokumentieren. Sollte Ihr Kind / sollten Ihre Kinder noch keinen gültigen Masern-Impfschutz haben, haben Sie die Möglichkeit, die Impfungen bis 30.06.2021 nachzuholen und den Nachweis hierüber der Schule vorzuzeigen.

Zu guter Letzt möchten wir Ihnen und Ihren Kindern noch einen guten Verlauf des restlichen Schuljahres wünschen. Wir dürfen trotz aller Tendenzen zur Lockerung nicht müde werden, das Virus einzudämmen und sollten vorsichtig bleiben, auch im Hinblick auf die wohlverdienten Sommerferien. Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Michael Schneider

mit dem gesamten WiGGY-Kollegium

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