Schulbetrieb ab 07.06.2021

Liebe Eltern,

In den Pfingstferien hat sich das Infektionsgeschehen erfreulicherweise weiterhin abgeschwächt. In der Stadt Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz seit Tagen stabil unterhalb der Marke von 50. Somit werden die Stuttgarter Schulen wieder in den Präsenzunterricht starten.

Das heißt, alle Klassen (auch die Jahrgangsstufen 1 und 2) kommen in voller Stärke und das Abstandsgebot gilt nicht mehr. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und die Teilnahme an unserem Testangebot.

Der Montag beginnt wie geplant mit einer Klassenlehrerstunde in den Klassen 7 – 10. Diese dient dem Ankommen und der Heranführung an die Selbsttests.

Die übrigen Klassenstufen, die schon Erfahrung mit den Tests haben, beginnen mit dem regulären Unterricht.

Praktischer Sportunterricht findet in den Stufen 5 – 10 nur im Freien statt, achten Sie bei Ihren Kindern auf die passende Bekleidung.

Auch den Nachmittagsunterricht werden unter den aktuellen Bedingungen stattfinden lassen. Bitte beachten Sie, dass die Cafeteria vorerst geschlossen bleibt. Den Pausenverkauf und ein warmes Mittagsessen gibt noch nicht, wir arbeiten an der (Wieder-)Öffnung, offizielle Vorgaben sind angekündigt. Geben Sie Ihrem Kind bitte ausreichend zu essen mit.

Das AG-Angebot sowie die Lern- und Hausaufgabenzeiten im Rahmen der Ganztageschule (GTB) finden wieder statt.

Die Notbetreuung wird ab sofort nicht mehr angeboten, Ihr Kind wird, sofern angemeldet, im Rahmen der GTB betreut.

Wie vor den Pfingstferien angekündigt, werden auch in vertretbaren Maßen Klassenarbeiten geschrieben, vor allem in jenen Fächern, in denen es vorgeschrieben oder pädagogisch notwendig ist.

Zum Thema Testungen:

Bitte achten Sie darauf, dass uns Ihre Einverständniserklärung für die Selbsttestungen vorliegt (2b, siehe E-Mail vom 09.04.2021). Unsere Testtage sind der Montag und der Mittwoch, jeweils in den ersten Unterrichtsstunden. Die Tests werden von den Schülerinnen und Schülern selbst durchgeführt. Alternativ kann auch eine Testbescheinigung einer anerkannten Stelle vorgelegt werden. Ist ihr Kind an einem Testtag erkrankt, wird am Folgetag getestet.

Nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Ausnahmen von der Testpflicht gibt es für folgende Personengruppen: Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels lmpfdokumentation  (Impfpass) vorweisen können oder genesene Personen, die bereits positiv getestet wurden. Hier muss ein Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt werden. Das PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der jeweils erforderlichen Testung höchstens 6 Monate zurückliegen.

Alle Schüler/innen erhalten ein Testheft, in dem bei Bedarf in der Schule durchgeführte Tests bescheinigt werden können.

Ein herzliches Dankeschön geht an die Eltern, die uns an der Schule bisher bei den Testungen unterstützt haben und weiterhin unterstützen!

Ich hoffe sehr, dass uns der Präsenzunterricht in dieser Form bis zu den Sommerferien möglich sein wird. Aufgrund der Abiturkorrekturen und den mündlichen Abiturprüfungen im Juli wird es zeitweise immer wieder zu Unterrichtsaufall kommen.

Bitte berücksichtigen Sie die Stundenplan-Änderungen, die Sie über WebUntis abrufen können.

Als Schulleiter freue ich mich besonders, dass sich ab nächster Woche unser Schulgebäude wieder mit Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen füllen wird.

Herzliche Grüße

Michael Schneider

Aktuell geltende Hygienebestimmungen:

Aus Gründen des Infektionsschutzes haben wir in Anlehnung an die offiziellen Hygienevorschriften die folgenden Regeln zusammengestellt. Bitte besprechen Sie diese mit Ihren Kindern!

  1. Hygienevorschriften
  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt für alle Personen die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt auch im Unterricht. In den Pausen darf außerhalb des Schulgebäudes, wenn genügend Abstand zu anderen Personen (min. 1,5 m) vorhanden ist, die Maske abgenommen werden. Während des Essens und Trinkens muss ebenfalls keine Maske getragen werden. Auf den Fluren sollen immer Masken getragen werden, deshalb ist dort das Essen und Trinken verboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine geeignete medizinische Maske mit in die Schule.

Für den Sport- und Musikunterricht gelten besondere Vorschriften.

  • Häufiges, richtiges Händewaschen dient dem Schutz vor einer Covid-19-Infektion, daher sind beim Betreten des Gebäudes und vor jedem Unterricht die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Die Klassenräume sind alle 20 Minuten gründlich zu lüften (3 – 5 Min. Stoßlüften). Solange es warm und trocken ist, können die Fenster während des Unterrichts geöffnet bleiben, um einen Luftaustausch zu gewährleisten. Auch die Türen können während des Unterrichts geöffnet bleiben.
  • Auf dem Schulweg müssen im ÖPNV immer medizinische Masken getragen werden. Es bietet sich zudem an, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule zu kommen. Weitere Fahrradständer befinden sich hinter dem Container.
  • Ein wirksamer Schutz vor einer Corona-Infektion besteht darin, Abstand zu halten und Kontakte zu reduzieren, deswegen ist möglichst der Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem gesamten Schulgelände einzuhalten. Entsprechend ist von Umarmungen und Händeschütteln abzusehen.
  • Bitte das Schulgelände erst kurz vor dem Unterricht betreten und direkt nach Unterrichtsende verlassen.
  • Die Klassen der Stufen 5 und 6, die im Neubau Unterricht haben, warten vor der ersten Stunde und nach der großen Pause auf dem Hof vor dem Neubau, bis ihre Lehrkraft sie mit nach oben nimmt.
  • Der Neubau wird durch den Haupteingang betreten und über die Fluchttüre in Richtung Steg verlassen.
  • Der Altbau kann durch die blaue Tür im Innenhof oder durch die Holztür betreten werden. Der Ausgang ist über die Holztür zu den Containern oder durch das Atrium möglich. Die blaue Tür zum Innenhof darf nicht als Ausgang genutzt werden.
  • Das Wegeleitsystem ist zu beachten. Auf den Fluren gilt Rechtsverkehr. Das breite Treppenhaus im Altbau darf in beide Richtungen benutzt werden, das schmale Treppenhaus nur in Richtung nach oben.
  • Im Brandfall sind die eingeübten Fluchtwege zu nutzen.
  • Für die Zeit des Präsenzunterrichts bekommen alle Schüler*innen einen festen Sitzplatz zugewiesen. Diese Sitzordnung sollte nicht mehr verändert werden. Beim Lerngruppenwechsel (z. B. zweite Fremdsprache) ist eine Reinigung der Tische ratsam.
  • Beim Einsatz von PCs im Unterricht sind Tastaturen, Mäuse etc. vor und nach der Benutzung nach Anleitung (liegt aus) zu reinigen.
  • Der Toilettengang während des Unterrichts ist ausdrücklich erwünscht, um in den Pausen Ansammlungen vor den Toiletten zu vermeiden. Vor den Toiletten gibt es Abstandsmarkierungen für die Wartenden. Im Toilettenraum darf sich maximal eine Person aufhalten. Aus diesem Grund ist durch Rufen in den Toilettenraum sicherzustellen, dass der Toilettenraum betreten werden kann.
  • Die Klassenstufen 5 bis 8 und 10 verbringen die große Pause im Innenhof beim Atrium, außer der Unterrichtsraum befindet sich im Container. Die Klassengruppen bleiben in den Pausen unter sich. Der Bereich, der von der Realschule in den Pausen genutzt wird, ist eindeutig gekennzeichnet und darf von unseren Schülern nicht betreten werden.
  • Die Jahrgangsstufe 1 und 2 sowie die Klasse 9 verbringen die große Pause im Hof bei den Containern.
  • Das Atrium darf in der großen Pause nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden. Deshalb dürfen die Klassen bei extremem Schlechtwetter im Klassenraum bleiben. Dies wird durch eine Durchsage der Schulleitung angekündigt.
  1. Umgang mit Symptomen
  • Zeigt ihr Kind Krankheitssymptome (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) muss es in jedem Fall zu Hause bleiben! Nehmen Sie medizinische Beratung in Anspruch.
  1. Testungen
  • Regelmäßige Selbsttests sind an den Schulen unabhängig von der Inzidenz für alle Schüler/innen und Lehrkräfte
  • Unsere Testtage sind der Montag und der Mittwoch, jeweils in den ersten Unterrichtsstunden. Die Tests werden von den Schülerinnen und Schülern selbst durchgeführt.
  • Alternativ kann auch eine Testbescheinigung einer anerkannten Stelle vorgelegt werden. Ist ihr Kind an einem Testtag erkrankt, wird am Folgetag
  • nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Ausnahmen von der Testpflicht gibt es für folgende Personengruppen:
  • Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels lmpfdokumentation (Impfpass) vorweisen können oder
  • genesene Personen, die bereits positiv getestet wurden. Hier muss ein Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt werden. Das PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der jeweils erforderlichen Testung höchstens 6 Monate zurückliegen.
  • Alle Schüler/innen erhalten ein Testheft, in dem bei Bedarf in der Schule durchgeführte Tests bescheinigt werden können.

 

 

 

 

Stand 04.06.2021

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